1. Antragsteller sollten vor der Einreise nach China prüfen, ob das Visum gültig ist und ob die Anzahl der Einreisen ausreichend ist. Ist das Visum abgelaufen oder reicht die Anzahl der Einreisen nicht aus, müssen Antragsteller rechtzeitig einen erneuten Antrag stellen.
2. Der Einreisezweck muss seriös sein. Nach der Einreise nach China dürfen Sie keine Aktivitäten ausüben, die nicht mit den bei der Beantragung eines Visums angegebenen Gründen in Zusammenhang stehen. Mit einem L-Visum können Sie in China nicht arbeiten, studieren usw.
3. Wenn Sie Tiere, Pflanzen, Bargeld und andere Gegenstände in das Land einführen möchten, müssen Sie sich einer Gesundheitsquarantäne unterziehen und die entsprechenden Vorschriften der Zoll- und Finanzaufsichtsbehörden einhalten.
4. Sie dürfen Ihren Aufenthalt in China nicht überschreiten. Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern müssen, müssen Sie sich 7 Tage vor Ablauf Ihres Aufenthalts an die örtliche öffentliche Sicherheitsbehörde wenden, um eine Verlängerung zu beantragen.
5. Melden Sie sich rechtzeitig innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise für eine vorübergehende Unterbringung von Ausländern an, um einer Strafe zu entgehen.
Dem fünften Punkt sollte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, und er ist auch der am häufigsten übersehene Punkt. Viele Menschen sind sich der Konsequenzen einer Nichtanmeldung einer Unterkunft nicht bewusst.
Gemäß Artikel 39 des „Ausreise- und Einreiseverwaltungsgesetzes der Volksrepublik China“ und anderen Bestimmungen muss das Hotel, wenn Ausländer in Hotels auf dem Territorium Chinas übernachten, ihre Unterkunft gemäß den einschlägigen Vorschriften zur öffentlichen Sicherheit registrieren Management der Hotelbranche und melden Sie es der örtlichen öffentlichen Sicherheitsbehörde
Wenn ein Ausländer in einer anderen Unterkunft als einem Hotel wohnt oder sich dort aufhält, muss er oder die dort übernachtende Person sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Check-in bei der Polizeidienststelle des öffentlichen Sicherheitsorgans am Wohnort melden.
Gemäß Artikel 76 des „Ausreise- und Einreiseverwaltungsgesetzes der Volksrepublik China“ erhalten Ausländer, die ihre Unterkunft nicht gemäß den Bestimmungen von Artikel 39 Absatz 2 dieses Gesetzes anmelden, eine Verwarnung und können mit einer Geldstrafe belegt werden nicht mehr als 2.000 Yuan.
Wenn ein Hotel es versäumt, die Unterkunft von Ausländern gemäß den Vorschriften zu registrieren, wird es gemäß den einschlägigen Bestimmungen des „Strafgesetzes der öffentlichen Sicherheitsbehörde der Volksrepublik China“ bestraft; Die öffentlichen Sicherheitsorgane erhalten gemäß den Vorschriften eine Warnung. Bei schwerwiegenden Umständen wird eine Geldstrafe von mindestens 1.000 Yuan und höchstens 5.000 Yuan verhängt.
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